Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Renata’s Hausservice

1. Geltungsbereich und Allgemeines

1.1 Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Renatas Hausservice (im Folgenden auch „wir“, „uns“ oder „Anbieter“ genannt) und ihren Kunden. Sie bilden die Grundlage für sämtliche Dienstleistungen, die wir gegenüber privaten Verbrauchern wie auch gewerblichen Auftraggebern erbringen. Individuelle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden ausdrücklich getroffen werden, haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie vom Anbieter schriftlich bestätigt wurden.

1.2 Verbraucher und Unternehmer: Unsere Kunden können sowohl Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch Unternehmer sein. Für Verbraucher gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG oder anderer anzuwendender Verbraucherschutzgesetze widersprechen.

1.3 Akzeptanz der AGB: Mit Abschluss eines Vertrages oder Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Art der Dienstleistungen: Renatas Hausservice bietet haushaltsnahe Dienstleistungen und Hausbetreuungs-Services an, mit Schwerpunkt insbesondere auf:

  • Hausbetreuung von Immobilien (vor allem Ferienhäuser): Regelmäßige Betreuung, Kontrollgänge und Instandhaltungsmaßnahmen für Häuser, insbesondere Ferien- und Zweitwohnsitze, um diese während Abwesenheiten der Eigentümer in Schuss zu halten (z.B. Lüften, Post entgegennehmen, kleine Reinigungsarbeiten, Vorbereitung für Gästebesuche).
  • Gartenpflege: Pflege von Außenanlagen und Gärten, wie Rasenmähen, Bewässern von Pflanzen, Heckenschnitt, Laubentfernung und ähnliche Tätigkeiten der Grünanlagenbetreuung.
  • Wäscheservice und Leih-Bettwäsche: Reinigung von Wäsche und Bereitstellung von Leihbettwäsche, insbesondere für Ferienhäuser und Gästeunterkünfte (z.B. regelmäßiger Wäschewechsel, Waschen, Bügeln und Bereitstellen frischer Bettwäsche und Handtücher).
  • Weitere haushaltsnahe Dienstleistungen: Zusätzliche Dienstleistungen im Haushalt nach Absprache, etwa Grundreinigung, regelmäßige Reinigungsarbeiten (Innenreinigung von Wohnräumen, Fensterreinigung), Einkaufs- oder Besorgungsdienste, Winterdienst (Schneeräumung) oder ähnliche Tätigkeiten, soweit im Einzelfall vereinbart.

2.2 Umfang der Leistungen: Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag oder Auftrag individuell festgelegt. Wir erbringen die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen. Sofern nicht ausdrücklich bestimmte Leistungen ausgeschlossen sind, umfasst unsere Tätigkeit alle üblichen Arbeiten, die zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich sind. Besondere Leistungen oder Tätigkeiten, die über den üblichen Rahmen hinausgehen, müssen gesondert vereinbart werden.

2.3 Geografischer Einsatzbereich: Unser Unternehmen ist hauptsächlich in den Bundesländern Steiermark, Kärnten und Salzburg tätig. Einsätze außerhalb dieser Regionen erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung. Etwaige Anfahrtskosten oder Spesen für entferntere Einsatzorte werden dem Kunden vorab mitgeteilt und vereinbart (siehe auch Preise und Zahlungsbedingungen).

2.4 Einsatz von Personal: Renatas Hausservice arbeitet mit einem qualifizierten Team von Mitarbeitern. Wir sind berechtigt, zur Erbringung der Dienstleistungen Mitarbeiter einzusetzen oder erforderlichenfalls Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfen zu beauftragen. Dabei stellen wir sicher, dass diese über die nötige Qualifikation verfügen und die vertraglichen Pflichten im selben Umfang wie wir selbst erfüllen. Ein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3. Vertragsabschluss

3.1 Angebot und Bestellung: Unsere Angebote bezüglich Leistungen und Preisen sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet – freibleibend und unverbindlich. Der Kunde kann telefonisch, per E-Mail oder über andere Kommunikationswege eine Anfrage stellen. Auf Basis dieser Anfrage erstellen wir in der Regel ein Angebot. Angebote von Renatas Hausservice haben, sofern im Angebot nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Angebot vom Kunden angenommen werden. Nach Ablauf der Angebotsfrist behalten wir uns vor, Leistungsumfang oder Preise anzupassen.

3.2 Vertragsschluss: Ein Vertrag zwischen dem Kunden und uns kommt zustande, indem der Kunde unser Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer annimmt. Die Annahme kann schriftlich (etwa durch Unterzeichnung eines Auftragsformulars oder Rückbestätigung per E-Mail) oder – nach Absprache – auch konkludent durch Inanspruchnahme der Leistung erfolgen. Wir bestätigen dem Kunden den Vertragsabschluss in der Regel durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Post). Spätestens mit Beginn der Leistungsausführung durch uns gilt der Vertrag als geschlossen.

3.3 Individuelle Vereinbarungen: Soweit besondere Kundenwünsche oder abweichende Bedingungen vereinbart werden (z.B. spezifischer Leistungsumfang, besondere Zeitpläne, Pauschalpreise etc.), bedürfen diese einer schriftlichen Vereinbarung (E-Mail ist ausreichend) und gelten vorrangig. Mündliche Abreden oder Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

3.4 Widerrufsrecht für Verbraucher: Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt und der Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande kommt (z.B. Auftragserteilung telefonisch oder online ohne gleichzeitige persönliche Anwesentheit beider Parteien), steht dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht zu. Wir informieren Verbraucher gesondert über ihr Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preisgestaltung: Die Preise für unsere Dienstleistungen werden grundsätzlich individuell vereinbart. Sofern vorhanden, kann eine aktuelle Preisliste zur Orientierung dienen; verbindlich ist jedoch der im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarte Preis. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro (€). Sollte Umsatzsteuer anfallen, werden Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern nicht ausdrücklich netto (zzgl. USt) angegeben. Etwaige Zusatzkosten (z.B. Anfahrtspauschalen bei weit entfernten Einsatzorten, Materialkosten für besondere Reinigungsmittel etc.) werden dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt und separat ausgewiesen.

4.2 Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach Erbringung der Leistung. Bei fortlaufenden oder regelmäßigen Leistungen (z.B. wöchentliche Hausbetreuung) sind wir berechtigt, in regelmäßigen Abständen (etwa monatlich) abzurechnen. In bestimmten Fällen können wir Teilrechnungen stellen, wenn sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum erstreckt oder in Phasen erbracht wird. Rechnungen werden dem Kunden schriftlich (per E-Mail oder Post) übermittelt.

4.3 Zahlungsziel: Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders auf der Rechnung angegeben, ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto von Renatas Hausservice zu erfolgen, sofern nicht eine andere Zahlungsart ausdrücklich vereinbart wurde. In begründeten Fällen (z.B. bei Erstaufträgen größeren Umfangs oder kostspieligen Materialeinsätzen) behalten wir uns vor, Vorauszahlungen oder Anzahlungen vom Kunden zu verlangen. Solche Vorauszahlungen werden vor Vertragsbeginn vereinbart und auf die Gesamtvergütung angerechnet.

4.4 Zahlungsverzug: Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern betragen diese derzeit 4% p.a., gegenüber Unternehmern 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz p.a. (oder gemäß aktuell gültiger gesetzlicher Regelung). Zusätzlich behalten wir uns vor, pro Mahnung eine angemessene Mahngebühr zu erheben (sofern die Verzögerung nicht lediglich geringfügig ist). Weitere Ansprüche, etwa auf Ersatz von Inkasso- oder Anwaltskosten im Falle hartnäckigen Verzugs, bleiben unberührt.

4.5 Zurückbehaltung und Aufrechnung: Ein Zurückbehaltungsrecht an Zahlungen steht dem Kunden nur insoweit zu, als ein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurde. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet.

5. Leistungserbringung

5.1 Durchführung der Leistungen: Wir erbringen die vereinbarten Dienstleistungen fachgerecht, sorgfältig und pünktlich zum vereinbarten Termin bzw. innerhalb des vereinbarten Zeitraums. Die Ausführung erfolgt entsprechend der im Vertrag oder Auftrag definierten Leistungsbeschreibung. Sollte kein genauer Leistungszeitpunkt festgelegt sein, erbringen wir die Leistung in angemessener Frist. Grundsätzlich erfolgen unsere Leistungen an Werktagen zwischen 7:00 und 18:00 Uhr, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Fällt ein geplanter Leistungstermin auf einen gesetzlichen Feiertag oder ein Wochenende, behalten wir uns vor, die Leistung nach Rücksprache auf den nächstmöglichen Werktag zu verschieben, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen ist.

5.2 Mitwirkung des Kunden: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass wir die vereinbarten Leistungen erbringen können. Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass Zugang zu den Räumlichkeiten/Objekten zum vereinbarten Termin gewährt wird (z.B. durch persönliche Anwesenheit, Bereitstellung eines Schlüssels oder Zugangs-Codes). Ebenso sollte der Kunde alle für die Auftragsdurchführung relevanten Informationen rechtzeitig mitteilen (z.B. Besonderheiten des Objekts, Alarmanlagen, empfindliche Bereiche oder Gegenstände, die besondere Vorsicht erfordern). Werden uns solche Informationen nicht oder zu spät zur Verfügung gestellt, und entstehen dadurch Mehraufwände oder Schäden, kann dies die Haftung gemäß Haftung und Gewährleistung beeinflussen.

5.3 Leistungshindernisse: Sollten wir einen vereinbarten Termin aus Gründen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, nicht einhalten können (z.B. extreme Wetterbedingungen bei Außendienstleistungen, unvorhergesehene Verkehrsbehinderungen, Krankheit von Mitarbeitern, höhere Gewalt), werden wir den Kunden umgehend informieren und einen Ersatztermin vorschlagen. In solchen Fällen verschiebt sich der Leistungstermin entsprechend; ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen der Verzögerung ist in diesen Fällen – vorbehaltlich Haftung und Gewährleistung – ausgeschlossen.

5.4 Nichtdurchführbarkeit beim Termin: Ist es uns am vereinbarten Termin nicht möglich, die Leistung aus Gründen zu erbringen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (z.B. kein Zugang zum Objekt, ungeeignete Vorbereitung der Räumlichkeiten, Kunde nicht anwesend entgegen Vereinbarung und kein Schlüssel hinterlegt), gilt die Leistung dennoch als vom Anbieter erbracht, soweit ein Aufwand unsererseits stattgefunden hat. In diesem Fall behalten wir uns vor, den vollen Preis für den Termin zu berechnen oder zumindest den entstandenen Aufwand (z.B. Anfahrtskosten, Ausfallzeit) in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde rechtzeitig nach Maßgabe der Stornobedingungen den Termin abgesagt oder verschoben hat.

5.5 Änderungen im Leistungsumfang: Wünscht der Kunde während der Ausführung zusätzliche Leistungen oder eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs, so bemühen wir uns, diese Wünsche zu berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass die Änderungen für uns zumutbar und durchführbar sind. Etwaige Mehrkosten oder Terminverschiebungen infolge einer Leistungsänderung wird der Anbieter dem Kunden umgehend mitteilen. Die Erbringung von zusätzlichen oder geänderten Leistungen kann von einer Anpassung der Vergütung abhängig gemacht werden. Im Zweifel gelten zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im ursprünglichen Preis enthalten waren, als Auftragsänderung und werden nachträglich vereinbart und berechnet.

5.6 Arbeitsmittel und Materialien: Soweit für die Durchführung der Dienstleistung erforderlich, stellen wir übliche Arbeitsmittel und Reinigungsmittel selbst. Besondere Materialien oder Geräte, die über den Standard hinausgehen (z.B. Hebebühnen, Spezialreinigungsmittel für außergewöhnliche Verschmutzungen), werden entweder vom Kunden bereitgestellt oder von uns beschafft und nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt. Wir achten auf umweltgerechte und materialschonende Verfahren. Sollte der Kunde den Einsatz bestimmter Mittel oder Methoden wünschen oder ablehnen (z.B. Verzicht auf bestimmte chemische Reiniger), ist uns dies vor Auftragsbeginn mitzuteilen und ggf. ausdrücklich zu vereinbaren.

5.7 Abnahme der Leistung: Nach Erbringung der Dienstleistung hat der Kunde das Recht und die Pflicht, die Leistung zu überprüfen. Etwaige Mängel oder Beanstandungen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Leistungserbringung, mitzuteilen, damit wir gegebenenfalls Nachbesserungen vornehmen können (siehe Haftung und Gewährleistung). Unterbleibt eine Mängelrüge innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als vom Kunden abgenommen und vertragsgemäß erfüllt, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, die bei einer zumutbaren Prüfung erkennbar gewesen wären. Versteckte Mängel können auch nach Ablauf der Frist noch gerügt werden, sobald sie erkennbar sind, jedoch spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

6. Stornierungsbedingungen und Vertragsbeendigung

6.1 Stornierung einzelner Leistungen (Einmal-Termine): Sollte der Kunde einen vereinbarten Leistungstermin absagen oder verschieben müssen, gelten folgende Stornierungsbedingungen, sofern vertraglich nicht anders geregelt:

  • Bis 48 Stunden vor dem Termin: Eine Stornierung oder Terminverschiebung, die mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Leistung mitgeteilt wird, ist kostenfrei möglich. Bereits geleistete Vorauszahlungen für die stornierte Leistung werden rückerstattet oder auf Wunsch mit zukünftigen Leistungen verrechnet.
  • Weniger als 48 Stunden vor dem Termin: Sagt der Kunde den Termin kurzfristiger als 48 Stunden vor Beginn ab, behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 50% des vereinbarten Entgelts für den betreffenden Termin zu berechnen, sofern wir die für diesen Termin reservierten Kapazitäten nicht anderweitig nutzen können.
  • Am Tag der Leistung / Nichterscheinen: Bei sehr kurzfristigen Absagen (am selben Tag) oder wenn unser Team zum vereinbarten Termin bereit steht und der Einsatz aufgrund Nichtantretens oder Nichterreichbarkeit des Kunden bzw. fehlendem Zugang nicht durchgeführt werden kann, gilt dies als Stornierung im letztmöglichen Moment. In diesem Fall sind wir berechtigt, den vollen Preis für die geplante Leistung zu berechnen, abzüglich etwa ersparter Aufwendungen.

6.2 Vertragsdauer bei Daueraufträgen: Wurden regelmäßige oder fortlaufende Dienstleistungen auf unbestimmte Zeit vereinbart (z.B. fortlaufende Hausbetreuung, Gartenpflege-Abo etc.), läuft der Vertrag auf unbestimmte Dauer, bis er von einer der Parteien gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung solcher Dauerverträge ist von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende möglich, sofern nicht individuell eine abweichende Frist vereinbart wurde. Die Kündigung hat schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu erfolgen. Bereits bezahlte Vorausleistungen, die auf die Zeit nach Vertragsende entfallen, werden dem Kunden anteilig erstattet.

6.3 Befristete Verträge: Verträge über zeitlich befristete Dienstleistungen (z.B. Urlaubsbetreuung für einen bestimmten Zeitraum, Saisonverträge) enden mit Ablauf der vereinbarten Zeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist bei befristeten Verträgen grundsätzlich ausgeschlossen, außer es wurde hierzu eine besondere Regelung getroffen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.4 Außerordentliche Kündigung: Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich (fristlos) zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn dem Kunden trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung eine fällige Zahlung nicht leistet, oder wenn der Kunde wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten (etwa Geheimhaltungspflichten, Zugangsvoraussetzungen o.Ä.) verstößt. Für den Kunden liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn wir trotz schriftlicher Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstoßen oder die Leistungen nachhaltig mangelhaft erbringen. In jedem Fall ist eine außerordentliche Kündigung schriftlich unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erklären.

6.5 Folgen der Vertragsbeendigung: Mit Beendigung des Vertrags (gleich aus welchem Rechtsgrund) sind wir nicht mehr zur Leistungserbringung verpflichtet. Bereits entstandene Ansprüche – insbesondere auf Zahlung für bereits erbrachte Leistungen oder auf Schadensersatz – bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt. Im Falle einer Kündigung werden wir etwaige vom Kunden übergebene Schlüssel, Unterlagen oder Zugangsmittel unverzüglich zurückgeben. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, uns ggf. noch ausstehende Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen umgehend zu leisten.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1 Gewährleistung (Leistungsmängel): Wir stehen dafür ein, die vereinbarten Leistungen in vertraglich zugesicherter Beschaffenheit zu erbringen. Sollten dennoch Mängel oder Unzulänglichkeiten in unserer Leistung auftreten, hat der Kunde uns diese innerhalb der unter Leistungserbringung genannten Frist (siehe Abschnitt 5.7) anzuzeigen. Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln werden wir nach eigener Wahl eine Nachbesserung vornehmen oder – soweit möglich – die Leistung erneut bzw. in ordnungsgemäßer Weise erbringen (Nacherfüllung), ohne für den Kunden zusätzliche Kosten. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie unmöglich, ist der Kunde berechtigt, eine Minderung der Vergütung zu verlangen. Weitergehende Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Haftung für Schäden: Renatas Hausservice haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die dem Kunden durch unsere Leistung entstehen, jedoch mit nachstehenden Einschränkungen:

  • Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haften wir – sofern es sich nicht um Personenschäden handelt – gegenüber Verbrauchern nur in dem Umfang, wie es zwingende gesetzliche Bestimmungen vorsehen. Das bedeutet insbesondere, dass wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht für Sachschäden oder Vermögensschäden des Verbrauchers haften. Gegenüber Unternehmer-Kunden ist die Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden vollständig ausgeschlossen.
  • Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz: Für Schäden, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haften wir unbeschränkt, also in voller Höhe.
  • Personenschäden: Für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) haften wir uneingeschränkt auch bei leichter Fahrlässigkeit, sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
  • Produkthaftung: Etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (sofern einschlägig) bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
  • Drittschäden und Folgeschäden: Gegenüber Unternehmern haften wir nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn, der aus einer verspäteten, unterlassenen oder mangelhaften Leistung resultiert. Insbesondere übernehmen wir bei Unternehmer-Kunden keine Haftung für Vermögensschäden wie z.B. entgangene Mieteinnahmen in Ferienhäusern, Zinsverluste, nicht erzielte Einsparungen oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden. Gegenüber Verbrauchern gelten die Einschränkungen für Folgeschäden im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ebenfalls; wir haften also z.B. nicht für rein wirtschaftliche Folgeschäden, die nicht am Körper oder an der Gesundheit entstanden sind, sofern die Haftung nicht gesetzlich zwingend vorgesehen ist.

7.3 Mitverschulden des Kunden: Wenn ein Schaden sowohl auf ein Fehlverhalten unsererseits als auch auf ein Verhalten oder Unterlassen des Kunden zurückzuführen ist (z.B. unrichtige Angaben, mangelnde Mitwirkung oder Sicherheitsvorkehrungen), kann ein Mitverschulden des Kunden vorliegen. In einem solchen Fall kann unsere Haftung der Höhe nach reduziert werden, entsprechend dem Anteil, den der Kunde selbst am Schaden verursacht hat (§ 1304 ABGB). Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, etwaige Schäden möglichst gering zu halten und uns auf erkennbare Risiken bei der Leistungserbringung hinzuweisen.

7.4 Haftungsausschluss bei höherer Gewalt: Wir übernehmen keine Haftung für Leistungsausfälle oder Schäden, die auf höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen (z.B. Naturkatastrophen, Extremwetter, Pandemien, behördliche Anordnungen, plötzliche Straßensperren). In solchen Fällen ruht unsere Leistungsverpflichtung für die Dauer des Ereignisses, und wir werden – sofern möglich – nach Wegfall des Hindernisses die Leistung nachholen. Eine Schadenersatzpflicht für durch höhere Gewalt bedingte Verzögerungen oder Ausfälle besteht nicht. Bereits vom Kunden geleistete Zahlungen für Leistungen, die aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht erbracht werden können, werden zurückerstattet.

7.5 Versicherungen: Wir sind bemüht, ein etwaiges Schadensrisiko durch entsprechende Betriebshaftpflicht-Versicherungen abzudecken. Dies entbindet uns jedoch nicht von unseren Haftungspflichten im Rahmen der obigen Regelungen. Im Schadensfall bitten wir den Kunden, uns unverzüglich zu informieren, damit wir den Vorfall unserer Versicherung melden und die weitere Vorgehensweise abstimmen können.

7.6 Verjährung von Ansprüchen: Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung und Schadenersatz verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen uneingeschränkt. Für Unternehmer kann – soweit gesetzlich zulässig – eine abgekürzte Frist für Gewährleistungsansprüche von 12 Monaten vereinbart werden, außer es handelt sich um Personenschäden oder grob fahrlässig bzw. vorsätzlich verursachte Schäden (dort gelten ebenfalls die gesetzlichen Fristen).

8. Datenschutz

8.1 Erhebung und Verwendung von Daten: Renatas Hausservice erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Name, Anschrift, Kontaktinformationen, Auftragsdetails sowie ggf. Zugangs- oder Schlüsselinformationen zu betreuenden Objekten) ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Betreuung des Kunden. Die Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

8.2 Weitergabe an Dritte: Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Vertragsdurchführung erforderlich oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung. So kann es etwa notwendig sein, Daten an eingesetzte Mitarbeiter oder Subunternehmer weiterzugeben (etwa Name und Adresse des Kunden an einen mit der Leistung betrauten Mitarbeiter), oder an Dienstleister wie z.B. ein externes Wäsche-Reinigungsunternehmen, sofern dieser im Auftrag eingebunden ist. In solchen Fällen stellen wir sicher, dass die Dritten vergleichbare Datenschutzpflichten einhalten. Eine Übermittlung der Daten an Außenstehende zu Werbezwecken erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden.

8.3 Datensicherheit: Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Kundendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Schlüssel, Zugangscodes oder ähnliche sensiblen Informationen, die uns vom Kunden anvertraut werden, behandeln wir mit besonderer Sorgfalt und geben diese nur an Personen weiter, die sie zur Erfüllung der vereinbarten Leistung benötigen.

8.4 Rechte der Betroffenen: Der Kunde hat im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften das Recht, Auskunft über die von uns zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten sowie ggf. das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten. Weiters steht dem Kunden das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu. Zur Ausübung dieser Rechte kann sich der Kunde jederzeit formlos an uns wenden (z.B. per E-Mail an unsere offizielle Kontaktadresse). Zudem hat der Kunde das Recht, bei Datenschutzverstößen Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen.

8.5 Aufbewahrung und Löschung: Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die Erbringung der Dienstleistung und die Vertragserfüllung notwendig ist oder wir gesetzlich (z.B. durch steuer- und unternehmensrechtliche Vorgaben) zur Aufbewahrung verpflichtet sind. Danach werden die Daten gelöscht oder anonymisiert. Vertragsunterlagen und Rechnungsdaten werden entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert.

8.6 Weitere Informationen: Weitere Details zum Datenschutz können in einer gesonderten Datenschutzerklärung auf unserer Website enthalten sein. Sollte der Kunde Fragen zur Verarbeitung seiner Daten haben, kann er sich jederzeit an uns wenden.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1 Anwendbares Recht: Auf alle Verträge zwischen dem Kunden und Renatas Hausservice findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, und zwar unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers entzogen wird.

9.2 Gerichtsstand: Für Unternehmens-Kunden (im Sinne des UGB) wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Renatas Hausservice vereinbart. Derzeitiger Sitz (Geschäftsanschrift) von Renatas Hausservice ist Baierdorf 30, 8844 Schöder, Steiermark, Österreich; zuständig wäre demnach das für unseren Firmensitz örtlich zuständige Gericht (vorbehaltlich einer anders lautenden zwingenden Gerichtsstandsregel). Für Verbraucher gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die gesetzlichen Regelungen des österreichischen Rechts: Klagen gegen den Verbraucher können demnach nur am Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden. Klagen des Verbrauchers gegen Renatas Hausservice können sowohl am Sitz unseres Unternehmens als auch vor dem Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers anhängig gemacht werden.

9.3 Alternative Streitbeilegung: Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertragsverhältnis einvernehmlich beizulegen. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, weisen wir Verbraucher auf die Möglichkeit einer alternativen Streitbeilegung hin. Ohne rechtliche Verpflichtung hierzu anzuerkennen, informieren wir darüber, dass die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zur Verfügung steht. Unsere E-Mail-Adresse für Verbraucherbeschwerden lautet: renata@renatas-hausservice.at. (Hinweis: Wir sind zur Teilnahme an einem solchen alternativen Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet und nehmen – vorbehaltlich einer gesetzlichen Verpflichtung – daran derzeit auch nicht teil.)

10. Schlussbestimmungen

10.1 Schriftform und Erklärungen: Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis selbst. Als Schriftform im Sinne dieser Bestimmung gilt auch E-Mail, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form vorschreibt. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde uns gegenüber oder wir dem Kunden gegenüber abzugeben haben (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Kündigungen), sind ebenfalls schriftlich zu übermitteln.

10.2 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt jene wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.

10.3 Keine Abtretung: Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zu übertragen. Ausgenommen davon sind Geldforderungen (im Anwendungsbereich des § 1396a ABGB), soweit bei Verbrauchergeschäften ein Abtretungsverbot nachteilige Wirkungen für den Verbraucher hätte.

10.4 Kontaktinformationen: Offizielle Anfragen, Erklärungen oder Mitteilungen an Renatas Hausservice sind zu richten an die im Vertrag oder auf unserer Webseite angegebene Kontaktadresse (derzeit: Renatas Hausservice, Baierdorf 30, 8844 Schöder, Österreich, E-Mail: renata@renatas-hausservice.at, Telefon: +43 664 5248808). Wir bitten, Änderungen der Kontakt- oder Rechnungsadresse des Kunden uns ebenfalls mitzuteilen, um eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen.

10.5 Version und Gültigkeit: Diese AGB treten mit 21.03.2025 in Kraft und gelten bis auf Weiteres für alle neuen Verträge. Ältere Fassungen verlieren mit Inkrafttreten dieser AGB ihre Gültigkeit.

 

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