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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Renata’s Hausservice
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Geltungsbereich: Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge
zwischen Renatas Hausservice (im Folgenden auch „wir“, „uns“
oder „Anbieter“ genannt) und ihren Kunden. Sie bilden die Grundlage für
sämtliche Dienstleistungen, die wir gegenüber privaten Verbrauchern wie auch
gewerblichen Auftraggebern erbringen. Individuelle Vereinbarungen, die zwischen
uns und dem Kunden ausdrücklich getroffen werden, haben Vorrang vor diesen AGB,
sofern sie vom Anbieter schriftlich bestätigt wurden.
1.2 Verbraucher und Unternehmer: Unsere Kunden können
sowohl Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als
auch Unternehmer sein. Für Verbraucher gelten diese AGB nur insoweit,
als sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG oder anderer anzuwendender
Verbraucherschutzgesetze widersprechen.
1.3 Akzeptanz der AGB: Mit Abschluss eines Vertrages
oder Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit diesen
AGB einverstanden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer
Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Art der Dienstleistungen: Renatas Hausservice
bietet haushaltsnahe Dienstleistungen und Hausbetreuungs-Services
an, mit Schwerpunkt insbesondere auf:
- Hausbetreuung
von Immobilien (vor allem Ferienhäuser): Regelmäßige Betreuung,
Kontrollgänge und Instandhaltungsmaßnahmen für Häuser, insbesondere
Ferien- und Zweitwohnsitze, um diese während Abwesenheiten der Eigentümer
in Schuss zu halten (z.B. Lüften, Post entgegennehmen, kleine
Reinigungsarbeiten, Vorbereitung für Gästebesuche).
- Gartenpflege:
Pflege von Außenanlagen und Gärten, wie Rasenmähen, Bewässern von
Pflanzen, Heckenschnitt, Laubentfernung und ähnliche Tätigkeiten der
Grünanlagenbetreuung.
- Wäscheservice
und Leih-Bettwäsche: Reinigung von Wäsche und Bereitstellung von
Leihbettwäsche, insbesondere für Ferienhäuser und Gästeunterkünfte (z.B.
regelmäßiger Wäschewechsel, Waschen, Bügeln und Bereitstellen frischer
Bettwäsche und Handtücher).
- Weitere
haushaltsnahe Dienstleistungen: Zusätzliche Dienstleistungen im
Haushalt nach Absprache, etwa Grundreinigung, regelmäßige
Reinigungsarbeiten (Innenreinigung von Wohnräumen, Fensterreinigung),
Einkaufs- oder Besorgungsdienste, Winterdienst (Schneeräumung) oder
ähnliche Tätigkeiten, soweit im Einzelfall vereinbart.
2.2 Umfang der Leistungen: Der genaue Leistungsumfang
wird im jeweiligen Vertrag oder Auftrag individuell festgelegt. Wir erbringen
die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen.
Sofern nicht ausdrücklich bestimmte Leistungen ausgeschlossen sind, umfasst
unsere Tätigkeit alle üblichen Arbeiten, die zur Erfüllung des Vertragszwecks
erforderlich sind. Besondere Leistungen oder Tätigkeiten, die über den üblichen
Rahmen hinausgehen, müssen gesondert vereinbart werden.
2.3 Geografischer Einsatzbereich: Unser Unternehmen
ist hauptsächlich in den Bundesländern Steiermark, Kärnten und Salzburg
tätig. Einsätze außerhalb dieser Regionen erfolgen nur nach gesonderter
Vereinbarung. Etwaige Anfahrtskosten oder Spesen für entferntere Einsatzorte
werden dem Kunden vorab mitgeteilt und vereinbart (siehe auch Preise und
Zahlungsbedingungen).
2.4 Einsatz von Personal: Renatas Hausservice
arbeitet mit einem qualifizierten Team von Mitarbeitern. Wir sind
berechtigt, zur Erbringung der Dienstleistungen Mitarbeiter einzusetzen oder
erforderlichenfalls Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfen zu
beauftragen. Dabei stellen wir sicher, dass diese über die nötige Qualifikation
verfügen und die vertraglichen Pflichten im selben Umfang wie wir selbst
erfüllen. Ein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung durch eine bestimmte
Person besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Vertragsabschluss
3.1 Angebot und Bestellung: Unsere Angebote bezüglich
Leistungen und Preisen sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet – freibleibend und unverbindlich. Der Kunde kann telefonisch,
per E-Mail oder über andere Kommunikationswege eine Anfrage stellen. Auf Basis
dieser Anfrage erstellen wir in der Regel ein Angebot. Angebote von
Renatas Hausservice haben, sofern im Angebot nicht anders angegeben, eine Gültigkeit
von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieses Zeitraums kann das
Angebot vom Kunden angenommen werden. Nach Ablauf der Angebotsfrist behalten
wir uns vor, Leistungsumfang oder Preise anzupassen.
3.2 Vertragsschluss: Ein Vertrag zwischen dem Kunden
und uns kommt zustande, indem der Kunde unser Angebot innerhalb der
Gültigkeitsdauer annimmt. Die Annahme kann schriftlich (etwa durch
Unterzeichnung eines Auftragsformulars oder Rückbestätigung per E-Mail) oder –
nach Absprache – auch konkludent durch Inanspruchnahme der Leistung
erfolgen. Wir bestätigen dem Kunden den Vertragsabschluss in der Regel durch
eine schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Post). Spätestens
mit Beginn der Leistungsausführung durch uns gilt der Vertrag als geschlossen.
3.3 Individuelle Vereinbarungen: Soweit besondere
Kundenwünsche oder abweichende Bedingungen vereinbart werden (z.B. spezifischer
Leistungsumfang, besondere Zeitpläne, Pauschalpreise etc.), bedürfen diese
einer schriftlichen Vereinbarung (E-Mail ist ausreichend) und gelten
vorrangig. Mündliche Abreden oder Zusicherungen, die über den schriftlichen
Vertrag hinausgehen, sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich
bestätigen.
3.4 Widerrufsrecht für Verbraucher: Sofern es sich
beim Kunden um einen Verbraucher handelt und der Vertrag im Wege des
Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande kommt (z.B.
Auftragserteilung telefonisch oder online ohne gleichzeitige persönliche
Anwesentheit beider Parteien), steht dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht zu. Wir informieren
Verbraucher gesondert über ihr Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preisgestaltung: Die Preise für unsere
Dienstleistungen werden grundsätzlich individuell vereinbart. Sofern
vorhanden, kann eine aktuelle Preisliste zur Orientierung dienen;
verbindlich ist jedoch der im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarte
Preis. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro (€). Sollte Umsatzsteuer
anfallen, werden Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen,
sofern nicht ausdrücklich netto (zzgl. USt) angegeben. Etwaige Zusatzkosten
(z.B. Anfahrtspauschalen bei weit entfernten Einsatzorten, Materialkosten für
besondere Reinigungsmittel etc.) werden dem Kunden vor Vertragsabschluss
mitgeteilt und separat ausgewiesen.
4.2 Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt,
sofern nicht anders vereinbart, nach Erbringung der Leistung. Bei
fortlaufenden oder regelmäßigen Leistungen (z.B. wöchentliche Hausbetreuung)
sind wir berechtigt, in regelmäßigen Abständen (etwa monatlich)
abzurechnen. In bestimmten Fällen können wir Teilrechnungen stellen, wenn sich
ein Auftrag über einen längeren Zeitraum erstreckt oder in Phasen erbracht
wird. Rechnungen werden dem Kunden schriftlich (per E-Mail oder Post)
übermittelt.
4.3 Zahlungsziel: Unsere Rechnungen sind, falls nicht
anders auf der Rechnung angegeben, ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen
ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat durch Überweisung auf das
in der Rechnung angegebene Konto von Renatas Hausservice zu erfolgen, sofern
nicht eine andere Zahlungsart ausdrücklich vereinbart wurde. In begründeten
Fällen (z.B. bei Erstaufträgen größeren Umfangs oder kostspieligen
Materialeinsätzen) behalten wir uns vor, Vorauszahlungen oder Anzahlungen
vom Kunden zu verlangen. Solche Vorauszahlungen werden vor Vertragsbeginn
vereinbart und auf die Gesamtvergütung angerechnet.
4.4 Zahlungsverzug: Kommt der Kunde in
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend
zu machen. Gegenüber Verbrauchern betragen diese derzeit 4% p.a., gegenüber
Unternehmern 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz p.a. (oder gemäß aktuell
gültiger gesetzlicher Regelung). Zusätzlich behalten wir uns vor, pro Mahnung
eine angemessene Mahngebühr zu erheben (sofern die Verzögerung nicht lediglich
geringfügig ist). Weitere Ansprüche, etwa auf Ersatz von Inkasso- oder
Anwaltskosten im Falle hartnäckigen Verzugs, bleiben unberührt.
4.5 Zurückbehaltung und Aufrechnung: Ein Zurückbehaltungsrecht
an Zahlungen steht dem Kunden nur insoweit zu, als ein Gegenanspruch aus
demselben Vertragsverhältnis rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt
wurde. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist dem Kunden nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet.
5. Leistungserbringung
5.1 Durchführung der Leistungen: Wir erbringen die
vereinbarten Dienstleistungen fachgerecht, sorgfältig und pünktlich zum
vereinbarten Termin bzw. innerhalb des vereinbarten Zeitraums. Die Ausführung
erfolgt entsprechend der im Vertrag oder Auftrag definierten Leistungsbeschreibung.
Sollte kein genauer Leistungszeitpunkt festgelegt sein, erbringen wir die
Leistung in angemessener Frist. Grundsätzlich erfolgen unsere Leistungen an Werktagen
zwischen 7:00 und 18:00 Uhr, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Fällt ein geplanter Leistungstermin auf einen gesetzlichen Feiertag oder ein
Wochenende, behalten wir uns vor, die Leistung nach Rücksprache auf den
nächstmöglichen Werktag zu verschieben, sofern keine anderslautende
Vereinbarung getroffen ist.
5.2 Mitwirkung des Kunden: Der Kunde hat dafür Sorge
zu tragen, dass wir die vereinbarten Leistungen erbringen können. Insbesondere
hat der Kunde sicherzustellen, dass Zugang zu den Räumlichkeiten/Objekten
zum vereinbarten Termin gewährt wird (z.B. durch persönliche Anwesenheit,
Bereitstellung eines Schlüssels oder Zugangs-Codes). Ebenso sollte der Kunde
alle für die Auftragsdurchführung relevanten Informationen rechtzeitig
mitteilen (z.B. Besonderheiten des Objekts, Alarmanlagen, empfindliche Bereiche
oder Gegenstände, die besondere Vorsicht erfordern). Werden uns solche
Informationen nicht oder zu spät zur Verfügung gestellt, und entstehen dadurch
Mehraufwände oder Schäden, kann dies die Haftung gemäß Haftung und
Gewährleistung beeinflussen.
5.3 Leistungshindernisse: Sollten wir einen
vereinbarten Termin aus Gründen, die nicht in unserem Einflussbereich
liegen, nicht einhalten können (z.B. extreme Wetterbedingungen bei
Außendienstleistungen, unvorhergesehene Verkehrsbehinderungen, Krankheit von
Mitarbeitern, höhere Gewalt), werden wir den Kunden umgehend informieren und
einen Ersatztermin vorschlagen. In solchen Fällen verschiebt sich der
Leistungstermin entsprechend; ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen der
Verzögerung ist in diesen Fällen – vorbehaltlich Haftung und Gewährleistung
– ausgeschlossen.
5.4 Nichtdurchführbarkeit beim Termin: Ist es uns am
vereinbarten Termin nicht möglich, die Leistung aus Gründen zu erbringen, die
im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (z.B. kein Zugang zum Objekt,
ungeeignete Vorbereitung der Räumlichkeiten, Kunde nicht anwesend entgegen
Vereinbarung und kein Schlüssel hinterlegt), gilt die Leistung dennoch als vom
Anbieter erbracht, soweit ein Aufwand unsererseits stattgefunden hat. In diesem
Fall behalten wir uns vor, den vollen Preis für den Termin zu berechnen oder
zumindest den entstandenen Aufwand (z.B. Anfahrtskosten, Ausfallzeit) in
Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde rechtzeitig nach Maßgabe
der Stornobedingungen den Termin abgesagt oder verschoben hat.
5.5 Änderungen im Leistungsumfang: Wünscht der Kunde
während der Ausführung zusätzliche Leistungen oder eine Änderung des
vereinbarten Leistungsumfangs, so bemühen wir uns, diese Wünsche zu
berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass die Änderungen für uns zumutbar
und durchführbar sind. Etwaige Mehrkosten oder Terminverschiebungen
infolge einer Leistungsänderung wird der Anbieter dem Kunden umgehend
mitteilen. Die Erbringung von zusätzlichen oder geänderten Leistungen kann von
einer Anpassung der Vergütung abhängig gemacht werden. Im Zweifel gelten
zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im ursprünglichen Preis
enthalten waren, als Auftragsänderung und werden nachträglich vereinbart
und berechnet.
5.6 Arbeitsmittel und Materialien: Soweit für die
Durchführung der Dienstleistung erforderlich, stellen wir übliche Arbeitsmittel
und Reinigungsmittel selbst. Besondere Materialien oder Geräte, die über
den Standard hinausgehen (z.B. Hebebühnen, Spezialreinigungsmittel für
außergewöhnliche Verschmutzungen), werden entweder vom Kunden bereitgestellt
oder von uns beschafft und nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt. Wir
achten auf umweltgerechte und materialschonende Verfahren. Sollte der Kunde den
Einsatz bestimmter Mittel oder Methoden wünschen oder ablehnen (z.B. Verzicht
auf bestimmte chemische Reiniger), ist uns dies vor Auftragsbeginn mitzuteilen
und ggf. ausdrücklich zu vereinbaren.
5.7 Abnahme der Leistung: Nach Erbringung der
Dienstleistung hat der Kunde das Recht und die Pflicht, die Leistung zu
überprüfen. Etwaige Mängel oder Beanstandungen sind uns unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach
Leistungserbringung, mitzuteilen, damit wir gegebenenfalls Nachbesserungen
vornehmen können (siehe Haftung und Gewährleistung). Unterbleibt eine
Mängelrüge innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als vom Kunden abgenommen
und vertragsgemäß erfüllt, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt,
die bei einer zumutbaren Prüfung erkennbar gewesen wären. Versteckte Mängel
können auch nach Ablauf der Frist noch gerügt werden, sobald sie erkennbar
sind, jedoch spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
6. Stornierungsbedingungen und Vertragsbeendigung
6.1 Stornierung einzelner Leistungen (Einmal-Termine):
Sollte der Kunde einen vereinbarten Leistungstermin absagen oder verschieben
müssen, gelten folgende Stornierungsbedingungen, sofern vertraglich nicht
anders geregelt:
- Bis
48 Stunden vor dem Termin: Eine Stornierung oder Terminverschiebung,
die mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Leistung
mitgeteilt wird, ist kostenfrei möglich. Bereits geleistete
Vorauszahlungen für die stornierte Leistung werden rückerstattet oder auf
Wunsch mit zukünftigen Leistungen verrechnet.
- Weniger
als 48 Stunden vor dem Termin: Sagt der Kunde den Termin kurzfristiger
als 48 Stunden vor Beginn ab, behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar
in Höhe von bis zu 50% des vereinbarten Entgelts für den
betreffenden Termin zu berechnen, sofern wir die für diesen Termin
reservierten Kapazitäten nicht anderweitig nutzen können.
- Am
Tag der Leistung / Nichterscheinen: Bei sehr kurzfristigen Absagen (am
selben Tag) oder wenn unser Team zum vereinbarten Termin bereit steht und
der Einsatz aufgrund Nichtantretens oder Nichterreichbarkeit des Kunden
bzw. fehlendem Zugang nicht durchgeführt werden kann, gilt dies als Stornierung
im letztmöglichen Moment. In diesem Fall sind wir berechtigt, den vollen
Preis für die geplante Leistung zu berechnen, abzüglich etwa ersparter
Aufwendungen.
6.2 Vertragsdauer bei Daueraufträgen: Wurden
regelmäßige oder fortlaufende Dienstleistungen auf unbestimmte Zeit vereinbart
(z.B. fortlaufende Hausbetreuung, Gartenpflege-Abo etc.), läuft der Vertrag auf
unbestimmte Dauer, bis er von einer der Parteien gekündigt wird. Eine ordentliche
Kündigung solcher Dauerverträge ist von beiden Parteien unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende möglich, sofern nicht
individuell eine abweichende Frist vereinbart wurde. Die Kündigung hat
schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu erfolgen. Bereits bezahlte
Vorausleistungen, die auf die Zeit nach Vertragsende entfallen, werden dem
Kunden anteilig erstattet.
6.3 Befristete Verträge: Verträge über zeitlich
befristete Dienstleistungen (z.B. Urlaubsbetreuung für einen bestimmten
Zeitraum, Saisonverträge) enden mit Ablauf der vereinbarten Zeit automatisch,
ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist
bei befristeten Verträgen grundsätzlich ausgeschlossen, außer es wurde hierzu
eine besondere Regelung getroffen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.4 Außerordentliche Kündigung: Beide
Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich
(fristlos) zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter
insbesondere dann vor, wenn dem Kunden trotz Mahnung und angemessener
Nachfristsetzung eine fällige Zahlung nicht leistet, oder wenn der Kunde
wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten (etwa Geheimhaltungspflichten,
Zugangsvoraussetzungen o.Ä.) verstößt. Für den Kunden liegt ein wichtiger Grund
insbesondere dann vor, wenn wir trotz schriftlicher Abmahnung fortgesetzt gegen
wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstoßen oder die Leistungen
nachhaltig mangelhaft erbringen. In jedem Fall ist eine außerordentliche
Kündigung schriftlich unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erklären.
6.5 Folgen der Vertragsbeendigung: Mit Beendigung des
Vertrags (gleich aus welchem Rechtsgrund) sind wir nicht mehr zur
Leistungserbringung verpflichtet. Bereits entstandene Ansprüche –
insbesondere auf Zahlung für bereits erbrachte Leistungen oder auf
Schadensersatz – bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt. Im Falle einer
Kündigung werden wir etwaige vom Kunden übergebene Schlüssel, Unterlagen
oder Zugangsmittel unverzüglich zurückgeben. Ebenso ist der Kunde
verpflichtet, uns ggf. noch ausstehende Zahlungen für bereits erbrachte
Leistungen umgehend zu leisten.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Gewährleistung (Leistungsmängel): Wir stehen
dafür ein, die vereinbarten Leistungen in vertraglich zugesicherter
Beschaffenheit zu erbringen. Sollten dennoch Mängel oder Unzulänglichkeiten
in unserer Leistung auftreten, hat der Kunde uns diese innerhalb der unter Leistungserbringung
genannten Frist (siehe Abschnitt 5.7) anzuzeigen. Bei berechtigten und
fristgerecht gerügten Mängeln werden wir nach eigener Wahl eine Nachbesserung
vornehmen oder – soweit möglich – die Leistung erneut bzw. in ordnungsgemäßer
Weise erbringen (Nacherfüllung), ohne für den Kunden zusätzliche Kosten.
Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie unmöglich, ist der Kunde
berechtigt, eine Minderung der Vergütung zu verlangen. Weitergehende
Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
7.2 Haftung für Schäden: Renatas Hausservice haftet
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die dem Kunden
durch unsere Leistung entstehen, jedoch mit nachstehenden Einschränkungen:
- Haftung
bei leichter Fahrlässigkeit: Für Schäden, die durch leichte
Fahrlässigkeit verursacht wurden, haften wir – sofern es sich nicht um
Personenschäden handelt – gegenüber Verbrauchern nur in dem Umfang,
wie es zwingende gesetzliche Bestimmungen vorsehen. Das bedeutet
insbesondere, dass wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht für
Sachschäden oder Vermögensschäden des Verbrauchers haften. Gegenüber Unternehmer-Kunden
ist die Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden
vollständig ausgeschlossen.
- Haftung
bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz: Für Schäden, die von uns oder
unseren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht werden, haften wir unbeschränkt, also in voller Höhe.
- Personenschäden:
Für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit)
haften wir uneingeschränkt auch bei leichter Fahrlässigkeit, sowohl
gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
- Produkthaftung:
Etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (sofern einschlägig)
bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
- Drittschäden
und Folgeschäden: Gegenüber Unternehmern haften wir nicht für Folgeschäden,
indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn, der aus einer verspäteten,
unterlassenen oder mangelhaften Leistung resultiert. Insbesondere
übernehmen wir bei Unternehmer-Kunden keine Haftung für Vermögensschäden
wie z.B. entgangene Mieteinnahmen in Ferienhäusern, Zinsverluste, nicht
erzielte Einsparungen oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden. Gegenüber
Verbrauchern gelten die Einschränkungen für Folgeschäden im Rahmen der
gesetzlichen Zulässigkeit ebenfalls; wir haften also z.B. nicht für rein
wirtschaftliche Folgeschäden, die nicht am Körper oder an der Gesundheit
entstanden sind, sofern die Haftung nicht gesetzlich zwingend vorgesehen
ist.
7.3 Mitverschulden des Kunden: Wenn ein Schaden
sowohl auf ein Fehlverhalten unsererseits als auch auf ein Verhalten oder
Unterlassen des Kunden zurückzuführen ist (z.B. unrichtige Angaben, mangelnde
Mitwirkung oder Sicherheitsvorkehrungen), kann ein Mitverschulden des
Kunden vorliegen. In einem solchen Fall kann unsere Haftung der Höhe nach
reduziert werden, entsprechend dem Anteil, den der Kunde selbst am Schaden
verursacht hat (§ 1304 ABGB). Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, etwaige
Schäden möglichst gering zu halten und uns auf erkennbare Risiken bei der
Leistungserbringung hinzuweisen.
7.4 Haftungsausschluss bei höherer Gewalt: Wir
übernehmen keine Haftung für Leistungsausfälle oder Schäden, die auf höhere
Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind, die
außerhalb unseres Einflussbereiches liegen (z.B. Naturkatastrophen,
Extremwetter, Pandemien, behördliche Anordnungen, plötzliche Straßensperren).
In solchen Fällen ruht unsere Leistungsverpflichtung für die Dauer des
Ereignisses, und wir werden – sofern möglich – nach Wegfall des Hindernisses
die Leistung nachholen. Eine Schadenersatzpflicht für durch höhere Gewalt
bedingte Verzögerungen oder Ausfälle besteht nicht. Bereits vom Kunden geleistete
Zahlungen für Leistungen, die aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht erbracht
werden können, werden zurückerstattet.
7.5 Versicherungen: Wir sind bemüht, ein etwaiges
Schadensrisiko durch entsprechende Betriebshaftpflicht-Versicherungen
abzudecken. Dies entbindet uns jedoch nicht von unseren Haftungspflichten im
Rahmen der obigen Regelungen. Im Schadensfall bitten wir den Kunden, uns
unverzüglich zu informieren, damit wir den Vorfall unserer Versicherung melden
und die weitere Vorgehensweise abstimmen können.
7.6 Verjährung von Ansprüchen: Ansprüche des Kunden
auf Gewährleistung und Schadenersatz verjähren innerhalb der gesetzlichen
Fristen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen
uneingeschränkt. Für Unternehmer kann – soweit gesetzlich zulässig – eine
abgekürzte Frist für Gewährleistungsansprüche von 12 Monaten vereinbart
werden, außer es handelt sich um Personenschäden oder grob fahrlässig bzw.
vorsätzlich verursachte Schäden (dort gelten ebenfalls die gesetzlichen
Fristen).
8. Datenschutz
8.1 Erhebung und Verwendung von Daten: Renatas
Hausservice erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des
Kunden (z.B. Name, Anschrift, Kontaktinformationen, Auftragsdetails sowie ggf.
Zugangs- oder Schlüsselinformationen zu betreuenden Objekten) ausschließlich
zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Betreuung des Kunden. Die
Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung der einschlägigen
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
8.2 Weitergabe an Dritte: Eine Weitergabe
personenbezogener Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie
ist zur Vertragsdurchführung erforderlich oder es besteht eine gesetzliche
Verpflichtung. So kann es etwa notwendig sein, Daten an eingesetzte Mitarbeiter
oder Subunternehmer weiterzugeben (etwa Name und Adresse des Kunden an einen
mit der Leistung betrauten Mitarbeiter), oder an Dienstleister wie z.B. ein
externes Wäsche-Reinigungsunternehmen, sofern dieser im Auftrag eingebunden
ist. In solchen Fällen stellen wir sicher, dass die Dritten vergleichbare
Datenschutzpflichten einhalten. Eine Übermittlung der Daten an Außenstehende zu
Werbezwecken erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden.
8.3 Datensicherheit: Wir treffen angemessene technische
und organisatorische Maßnahmen, um Kundendaten vor unbefugtem Zugriff,
Verlust oder Missbrauch zu schützen. Schlüssel, Zugangscodes oder ähnliche
sensiblen Informationen, die uns vom Kunden anvertraut werden, behandeln wir
mit besonderer Sorgfalt und geben diese nur an Personen weiter, die sie zur
Erfüllung der vereinbarten Leistung benötigen.
8.4 Rechte der Betroffenen: Der Kunde hat im Rahmen
der datenschutzrechtlichen Vorschriften das Recht, Auskunft über die von
uns zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten sowie ggf. das Recht auf Berichtigung,
Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten. Weiters steht
dem Kunden das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie – bei Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen – ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu.
Zur Ausübung dieser Rechte kann sich der Kunde jederzeit formlos an uns wenden
(z.B. per E-Mail an unsere offizielle Kontaktadresse). Zudem hat der Kunde das
Recht, bei Datenschutzverstößen Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde
einzulegen.
8.5 Aufbewahrung und Löschung: Wir speichern
personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die Erbringung der
Dienstleistung und die Vertragserfüllung notwendig ist oder wir gesetzlich
(z.B. durch steuer- und unternehmensrechtliche Vorgaben) zur Aufbewahrung
verpflichtet sind. Danach werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.
Vertragsunterlagen und Rechnungsdaten werden entsprechend der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen archiviert.
8.6 Weitere Informationen: Weitere Details zum
Datenschutz können in einer gesonderten Datenschutzerklärung auf unserer
Website enthalten sein. Sollte der Kunde Fragen zur Verarbeitung seiner Daten
haben, kann er sich jederzeit an uns wenden.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1 Anwendbares Recht: Auf alle Verträge zwischen dem
Kunden und Renatas Hausservice findet ausschließlich österreichisches Recht
Anwendung, und zwar unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen
Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher mit gewöhnlichem
Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als
dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des
Aufenthaltsstaates des Verbrauchers entzogen wird.
9.2 Gerichtsstand: Für Unternehmens-Kunden (im
Sinne des UGB) wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis das sachlich zuständige Gericht am
Sitz von Renatas Hausservice vereinbart. Derzeitiger Sitz (Geschäftsanschrift)
von Renatas Hausservice ist Baierdorf 30, 8844 Schöder, Steiermark, Österreich;
zuständig wäre demnach das für unseren Firmensitz örtlich zuständige Gericht
(vorbehaltlich einer anders lautenden zwingenden Gerichtsstandsregel). Für Verbraucher
gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die gesetzlichen Regelungen des
österreichischen Rechts: Klagen gegen den Verbraucher können demnach nur am
Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort des Verbrauchers
eingebracht werden. Klagen des Verbrauchers gegen Renatas Hausservice können
sowohl am Sitz unseres Unternehmens als auch vor dem Gericht am Wohnsitz des
Verbrauchers anhängig gemacht werden.
9.3 Alternative Streitbeilegung: Wir sind bemüht,
eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertragsverhältnis
einvernehmlich beizulegen. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, weisen wir
Verbraucher auf die Möglichkeit einer alternativen Streitbeilegung hin.
Ohne rechtliche Verpflichtung hierzu anzuerkennen, informieren wir darüber,
dass die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
unter https://ec.europa.eu/consumers/odr
zur Verfügung steht. Unsere E-Mail-Adresse für Verbraucherbeschwerden lautet: renata@renatas-hausservice.at.
(Hinweis: Wir sind zur Teilnahme an einem solchen alternativen
Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet und nehmen – vorbehaltlich einer
gesetzlichen Verpflichtung – daran derzeit auch nicht teil.)
10. Schlussbestimmungen
10.1 Schriftform und Erklärungen: Änderungen oder
Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Das Erfordernis der Schriftform gilt auch für das Abgehen von diesem
Formerfordernis selbst. Als Schriftform im Sinne dieser Bestimmung gilt auch
E-Mail, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form vorschreibt.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde uns gegenüber oder wir
dem Kunden gegenüber abzugeben haben (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen,
Kündigungen), sind ebenfalls schriftlich zu übermitteln.
10.2 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne
Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt jene wirksame
Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Sinn und
Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall
einer Vertragslücke.
10.3 Keine Abtretung: Der Kunde ist nicht berechtigt,
ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Ansprüche aus dem Vertrag
an Dritte abzutreten oder Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zu übertragen.
Ausgenommen davon sind Geldforderungen (im Anwendungsbereich des § 1396a ABGB),
soweit bei Verbrauchergeschäften ein Abtretungsverbot nachteilige Wirkungen für
den Verbraucher hätte.
10.4 Kontaktinformationen: Offizielle Anfragen,
Erklärungen oder Mitteilungen an Renatas Hausservice sind zu richten an die im
Vertrag oder auf unserer Webseite angegebene Kontaktadresse (derzeit: Renatas
Hausservice, Baierdorf 30, 8844 Schöder, Österreich, E-Mail: renata@renatas-hausservice.at,
Telefon: +43 664 5248808). Wir bitten, Änderungen der Kontakt- oder
Rechnungsadresse des Kunden uns ebenfalls mitzuteilen, um eine reibungslose
Kommunikation sicherzustellen.
10.5 Version und Gültigkeit: Diese AGB treten mit 21.03.2025
in Kraft und gelten bis auf Weiteres für alle neuen Verträge. Ältere Fassungen
verlieren mit Inkrafttreten dieser AGB ihre Gültigkeit.